Wenn etwas schiefgeht
Wie du uns ein Sicherheitsproblem meldest, was dann passiert und wann wir dich informieren.
Wie du uns ein Sicherheitsproblem meldest, was wir dann tun und wie wir Betroffene und Hochschulen informieren.
Verantwortlich sind wir, nicht deine Hochschule
Für die in UNI-fied verarbeiteten Daten sind wir die verantwortliche Stelle im Sinne der DSGVO. Meldepflichten aus einem Vorfall in unserer Anwendung treffen uns, nicht die Hochschule.
Eine Schwachstelle oder einen Vorfall melden
Schreib an die Kontaktadresse aus dem Impressum und beschreib, was du beobachtet hast und wie es sich nachvollziehen lässt. Bitte melde Sicherheitsprobleme nicht über das Feedback-Board: Es ist öffentlich lesbar.
Reaktionszeiten
Eine Selbstverpflichtung, keine vertraglich geschuldete Leistung. Wir nennen sie, damit du einschätzen kannst, womit du rechnen darfst.
Eingangsbestätigung
Du weißt dann, dass deine Meldung angekommen ist und wer sie bearbeitet.
Erste Einschätzung
Was wir bis dahin wissen, was noch offen ist und ob wir etwas abgeschaltet haben.
Wenn Studierende oder Hochschulsysteme betroffen sind
- Hier warten wir keine Frist ab.
Was wir tun
Nach jeder Meldung, in dieser Reihenfolge.
Bestätigen
Wir melden den Eingang zurück, auch wenn wir noch keine Antwort haben.
Prüfen
Wir stellen fest, ob und in welchem Umfang der gemeldete Sachverhalt zutrifft.
Abschalten, falls nötig
Einzelne Anbindungen können wir auf unserer Seite deaktivieren. Du musst dafür nichts tun und keine neue Version installieren.
Zurückmelden
Wer gemeldet hat, erfährt Ursache und Maßnahme, nicht nur, dass es behoben sei.
Wer informiert wird
Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten.
Die Aufsichtsbehörde
- Art. 33 DSGVO
Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden, nachdem uns die Verletzung bekannt geworden ist.
Du, wenn du betroffen bist
- Art. 34 DSGVO
Wir benachrichtigen die betroffenen Personen, wenn ein hohes Risiko für ihre Rechte und Freiheiten besteht.
Deine Hochschule
- Freiwillig
Sind Hochschulsysteme oder ihre Nutzerinnen und Nutzer berührt, informieren wir auch die Hochschule, obwohl uns kein Gesetz dazu verpflichtet.